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Geschäftsverteilungsplan der Richter
Die Verteilung der richterlichen Geschäfte ergibt sich aus dem ein Mal jährlich oder aus aktuellem Anlass vom Gerichtspräsidium zu erlassenden Geschäftsverteilungsplan.

Die Verteilung der richterlichen Geschäfte ergibt sich aus dem ein Mal jährlich oder aus aktuellem Anlass vom Gerichtspräsidium zu erlassenden Geschäftsverteilungsplan.