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Rechtsantragstelle
Die Rechtsantragstelle beim Amtsgericht ist keine Rechtsberatungsstelle. Sie werden nur darüber informiert, welche rechtlichen Schritte es gibt. Außerdem hilft Ihnen der Rechtspfleger bei der schriftlichen Formulierung gerichtlicher Anträge, soweit kein Anwaltszwang besteht, und beim Ausfüllen gerichtlicher Formulare.
Sie werden nicht über die Erfolgsaussichten rechtlicher Schritte beraten. Dafür sind die Anwälte zuständig. Für ein Beratungsgespräch beim Anwalt kann allerdings eventuell Beratungshilfe in Anspruch genommen werden. Beratungshilfe kann sowohl beim Amtsgericht als auch direkt beim Anwalt beantragt werden.
Rechtsantragstelle
Rechtsantragstelle des Amtsgerichts Wangen sind die jeweiligen Rechtspflegerinnen für den Ihnen übertragenen
Geschäftsbereich. Näheres hierzu finden Sie unter "Abteilungen - Serviceeinheiten"
Beratungshilfe:
Bürger, die Ihren Wohnsitz im Bezirk des Amtsgerichts Wangen haben, über geringes Einkommen und kein Vermögen verfügen (Ausnahme: sozialhilferechtlich geschütztes Vermögen), haben die Möglichkeit sich außergerichtlich
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durch einen Anwalt Ihrer Wahl beraten und vertreten lassen. Hierzu können Sie bei der Rechtsantragstelle einen Berechtigungsschein beantragen (Unkostenbeitrag beim Rechtsanwalt 15€)
Servicezeiten für das Einholen von Beratungshilfescheinen:
Dienstag 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr
Zur Beratungshilfe sind außer Sachunterlagen mitzubringen: Nachweise über alle Einnahmen und Ausgaben, Zahl der Unterhaltspflichten oder Sozialhilfe-/Grundsicherungsbescheid.