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Herzlich willkommen auf der Internetseite
des Amtsgerichts Wangen im Allgäu
Maßnahmen zum Schutz vor der weiteren
Verbreitung des Coronavirus
Zugang
Der Zugang zum Gerichtsgebäude sowie zur Nebenstelle für Personen, die keine Justizbediensteten sind, ist weiterhin beschränkt.
Personen, die an Corona erkrankt oder mit dem Coronavirus infiziert sind oder unspezifische Erkältungssymptome bzw. Symptome einer Coronavirusinfektion zeigen, dürfen das
Gerichtsgebäude samt Nebenstelle nicht betreten. Dasselbe gilt für Personen , die auf behördliche Anordnung oder nach der Corona-Verordnung Einreisequarantäne des Landes
Baden-Württemberg zur häuslichen Quarantäne verpflichtet sind oder sich in Selbstisolation begeben müssen.
Mund-Nase-Bedeckung
Im gesamten Gebäude besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske, FFP2-Maske oder vergleichbar). Die Maskentragepflicht gilt nicht für die
Verfahrensbeteiligten und Zuhörer während einer Gerichtsverhandlung. Die dort geltenden Regelungen treffen die Vorsitzenden.
Abstandsgebot / Hygieneregeln
Während des Aufenthalts im
Gerichtsgebäude ist - wo immer möglich - ein Abstand von 1,5 bis 2 Metern zu anderen Personen zu wahren. Alle
Verfahrensbeteiligte werden gebeten erst kurz vor Sitzungsbeginn das Gerichtsgebäude zu betreten und nach Beendigung der Sitzung das
Gerichtsgebäude umgehend zu verlassen.
Die grundlegenden Hygieneregeln zur Vermeidung von Ansteckungen sind zu beachten. Auf die Verwendung des zur Verfügung gestellten
Desinfektionsmittels wird ausdrücklich hingewiesen.
Kontaktreduzierung
Es wird darum gebeten, Anträge, Begehren oder Anliegen möglichst schriftlich einzureichen. Das Amtsgericht Wangen hält auf den jeweiligen Internetseiten teilweise Vordrucke und Formulare bereit. Wenden Sie sich bitte telefonisch an das Gericht, um für eilbedürftige Angelegenheiten einen Termin zu vereinbaren.
Kontakt und Servicezeiten
Postanschrift |
Amtsgericht Wangen im
Allgäu |
Telefon |
(07522) 70756-0 |
Fax |
(07522) 70756- 300 |
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|
Servicezeiten |
Servicezeiten der
Geschäftsstellen: Servicezeiten für die
Erteilung von Beratungshilfescheinen: |
Telefonzeiten Mo. bis Fr., 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Fragen zu Nachlassfällen?
Auf die häufigsten Fragen in Nachlassachen finden Sie hier eine Antwort. Dort finden Sie auch Vorbereitungsbögen für die Beantragung eines Erbscheins und für eine Erbausschlagung.
Betreuung
Für die Anregung einer Betreuung verwenden Sie bitte dieses Formular: hier!
Notarielle Urkunden
Benötigen Sie Abschriften von notariellen Urkunden beachten Sie bitte den Hinweis unter "Hinweise zur Notariatsreform".
Grundbuchsachen
Bitte beachten Sie: Zum 1.1.2018 hat das Amtsgericht Wangen die bisherigen notariellen Zuständigkeiten in Nachlass- und Betreuungssachen übernommen, es hat aber keine Zuständigkeit in Grundbuchsachen. Zentrales Grundbuchamt auch für den Bezirk des Amtsgerichts Wangen ist das Amtsgericht Ravensburg.
Hinweis zum schriftlichen Verkehr mit dem Gericht:
Klagen, Anträge, Rechtsmittel und sonstige Prozesserklärungen können schriftlich, per Telefax, zur Niederschrift vor der Urkundsbeamtin/des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder ab 1. Januar 2018 auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Was Sie wie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
