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Abteilungen/Serviceeinheiten des Amtsgerichts Wangen
Zivilsachen
Richterin Zeller Rechtspflegerin Stark-Sontheimer |
Geschäftsstelle
|
Familiensachen
Direktorin des Amtsgerichts Fischer-Dankworth
Rechtspflegerin Hengge |
Geschäftsstelle Frau Geißler Telefon: (07522) 70756-233 Frau Shabani |
Strafsachen
Richter am Amtsgericht Ferstl Richterin am Amtsgericht Hirsch Rechtspflegerin Stark-Sontheimer (nur montags) |
Geschäftsstelle Frau Amann |
Betreuungsgericht
Richterin am Amtsgericht Matt (Buchst.: L - Z) Bezirksnotar Zech (Buchst.: A, B , C, D, E, F, G, H, I, J, K) Rechtspfleger Hillermeier (Buchst.: C - N) Rechtspflegerin Hengge (Buchst.: O - Z) |
Geschäftsstelle Telefon: (07522) 70756-404 Frau Schele (Buchst.: F, I, J, L, M, N) Telefon: (07522) 70756-411 |
Nachlassgericht
Bevor Sie uns anrufen: Vielleicht helfen Ihnen unsere
Antworten auf die häufigsten Fragen zu Sterbefällen weiter.
Bezirksnotar Zech (Buchst.: A-L) Rechtspflegerin Hauser
|
Geschäftsstelle
Dienstag und Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr Telefon: (07522) 70756-108 Frau Amann (Buchst.: A, B, G-J, P-R )
Frau Mund (Buchst.:C-F, L-O, W) Frau Hirscher (Buchst.: K, R-V,
X-Z, Urkunden) Annahme und Verwahrung von Testamenten Frau Tengler |
Zwangsvollstreckung
Richterin Zeller Rechtspfleger Hillermeier
Telefon: (07522) 70756- 215
Rechtspflegerin Hengge |
Geschäftsstelle Frau Krause |
Justizwachtmeister
- Telefonzentrale -
|
Beratungshilfe
Herr Hillermeier |
Hinterlegungsstelle
Frau Geißler Telefon: (07522) 70756-233 |
Vereinsregister
Bitte beachten:
Das Vereinsregister wird bereits seit August 2014 nicht mehr beim Amtsgericht Wangen geführt,
sondern zentral beim Amtsgericht Ulm - Registergericht.
Bitte beachten Sie, dass ab dem 1. Januar 2022 auch im Bereitschaftsdienst schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch die Rechtsanwaltschaft, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des
öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, als elektronisches Dokument zu übermitteln sind.
Nur wenn dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig.
Die vorübergehende Unmöglichkeit ist mit der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen.
Um eine zügige Bearbeitung Ihres Antrags zu gewährleisten, sollten Sie Ihren Antrag in Ihrem ERV- bzw. E-Akten-Programm als ,,Eilt'' kennzeichnen und auf die Verwendung der detaillierteren Auswahlmöglichkeiten,
die dort ggf. zur Verfügung stehen, verzichten. Darüber hinaus kann es sich empfehlen, einen Antrag zusätzlich auch telefonisch anzukündigen. Die Kontaktaufnahme mit dem Bereitschaftsdienst des Gerichts kann über das
Lagezentrum des Polizeipräsidiums erfolgen.
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