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Herzlich willkommen auf der Internetseite
des Amtsgerichts Wangen im Allgäu



Telefonische Sprechzeiten des Nachlassgerichts:

Dienstag und Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr unter der Telefonnummer:

(07522) 70756-108


Allgemeiner Hinweis:

Es wird darum gebeten, Anträge, Begehren oder Anliegen möglichst schriftlich einzureichen. Das Amtsgericht Wangen hält auf den jeweiligen Internetseiten teilweise Vordrucke und Formulare bereit. Wenden Sie sich bitte telefonisch an das Gericht, um für eilbedürftige Angelegenheiten einen Termin zu vereinbaren.


Ausbildung

Wir freuen uns, Sie auf der nächsten Ausbildungsmesse begrüßen zu dürfen!

 https://amtsgericht-ravensburg.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Ausbildung+_+Beruf/Veranstaltungen+Ausbildungszentrum


 

                  Kontakt und Servicezeiten

 

Postanschrift

Amtsgericht   Wangen im Allgäu
    Lindauer Straße 28
    88239 Wangen im Allgäu

Telefon

(07522)   70756-0

Fax

(07522)   70756- 300

E-mail

poststelle@agwangen.justiz.bwl.de

Servicezeiten

Servicezeiten der Geschäftsstellen:  
     Montag bis Freitag
    von 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr.

Servicezeiten für die Erteilung von Beratungshilfescheinen:
      Nur auf dem schriftlichen Weg.

Telefonzeiten

Mo. bis Fr., 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr


    

 Fragen zu Nachlassfällen?

Auf die häufigsten Fragen in Nachlassachen finden Sie hier eine Antwort. Dort finden Sie auch Vorbereitungsbögen für die Beantragung eines Erbscheins und für eine Erbausschlagung.

Betreuung

Für die Anregung einer Betreuung verwenden Sie bitte dieses Formular: hier!

Notarielle Urkunden

Benötigen Sie Abschriften von notariellen Urkunden beachten Sie bitte den Hinweis unter "Hinweise zur Notariatsreform".


Grundbuchsachen

Bitte beachten Sie: Zum 1.1.2018 hat das Amtsgericht Wangen die bisherigen notariellen Zuständigkeiten in Nachlass- und Betreuungssachen übernommen, es hat aber keine Zuständigkeit in Grundbuchsachen. Zentrales Grundbuchamt auch für den Bezirk des Amtsgerichts Wangen ist das Amtsgericht Ravensburg.


 

Hinweis zum schriftlichen Verkehr mit dem Gericht:

Klagen, Anträge, Rechtsmittel und sonstige Prozesserklärungen können schriftlich, per Telefax, zur Niederschrift vor der Urkundsbeamtin/des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder ab 1. Januar 2018 auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Was Sie wie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

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